Kinderdepot und Steuern: Freibeträge, NV-Bescheinigung, Schenkung

Ein Kind hat eigene Freibeträge: 1.000 Euro Sparerpauschbetrag und 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Mit Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben so bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei. Hier steht, wie das geht, was bei Schenkungen gilt und wo die Grenzen für Familienversicherung und BAföG liegen.

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Die kurze Antwort

Für die meisten Kinderdepots fällt in der Ansparphase keine Steuer an. Ein Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes deckt 1.000 Euro Erträge im Jahr ab, eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt 2026 bis zu 13.384 Euro. Das Geld gehört dem Kind, Schenkungen bis 400.000 Euro je Elternteil in zehn Jahren bleiben steuerfrei. Familienversicherung und BAföG werden erst bei großen Depots zum Thema.

Die Freibeträge des Kindes

Ein Depot auf den Namen des Kindes ist steuerlich das Depot einer eigenen Person. Das Kind hat deshalb dieselben Freibeträge wie ein Erwachsener, auch wenn es noch kein Einkommen hat. Auf Kapitalerträge über den Freibeträgen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr gilt für Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne. Hat das Kind keine weiteren Einkünfte, kommen der Grundfreibetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag dazu. Zusammen ergibt das 2026 einen steuerfreien Rahmen von 13.384 Euro Kapitalerträgen im Jahr.

Steuerfreie Kapitalerträge eines Kindes ohne weitere Einkünfte, Werte für 2026.
FreibetragBetrag im JahrWie du ihn nutzt
Sparerpauschbetrag1.000 €Freistellungsauftrag bei der Bank
Grundfreibetrag12.348 €NV-Bescheinigung oder Steuererklärung
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €NV-Bescheinigung oder Steuererklärung
Zusammen13.384 €mit NV-Bescheinigung ohne Steuerabzug

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Der Freistellungsauftrag ist der einfache Weg. Du stellst ihn auf den Namen des Kindes bei der Depotbank, meist direkt nach der Eröffnung in der App oder im Onlinebanking. Beide Sorgeberechtigten unterschreiben. Der Auftrag der Eltern hilft dem Kind nicht, jede Person hat ihren eigenen Pauschbetrag.

Liegen die Erträge des Kindes über 1.000 Euro im Jahr, lohnt die Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Mit ihr bestätigt das Finanzamt, dass das Kind voraussichtlich keine Steuer zahlen muss, weil seine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben. Die Bank behält dann gar keine Abgeltungsteuer ein, bis zu 13.384 Euro Erträge im Jahr.

  1. Antrag stellen

    Den Antrag auf NV-Bescheinigung gibt es beim Wohnsitz-Finanzamt oder über ELSTER. Eingetragen werden die voraussichtlichen Einkünfte des Kindes.

  2. Bescheinigung bei der Bank einreichen

    Das Finanzamt stellt die Bescheinigung aus, du reichst sie bei der Depotbank ein. Ab dann entfällt der Steuerabzug.

  3. Laufzeit im Blick behalten

    Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre. Danach stellst du einen neuen Antrag. Ändern sich die Einkünfte des Kindes, zum Beispiel durch eine Ausbildungsvergütung, musst du das dem Finanzamt melden.

Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Viele Eltern besparen thesaurierende ETFs, die Erträge nicht ausschütten, sondern im Fonds anlegen. Damit diese Erträge nicht bis zum Verkauf unbesteuert bleiben, setzt das Finanzamt jedes Jahr einen fiktiven Mindestertrag an: die Vorabpauschale. Sie richtet sich nach dem Depotwert zu Jahresbeginn und einem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt.

Die Steuer auf die Vorabpauschale bucht die Bank Anfang des Folgejahres ab, beim späteren Verkauf wird die Pauschale angerechnet. Für ein Kinderdepot ist das meist kein Thema: Die Vorabpauschale zählt als Kapitalertrag und wird vom Freistellungsauftrag und der NV-Bescheinigung genauso abgedeckt wie eine Ausschüttung.

Schenkung: Das Geld gehört dem Kind

Jede Einzahlung ins Kinderdepot ist eine Schenkung. Steuerlich spielt das lange keine Rolle: Jedes Elternteil darf dem Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro steuerfrei schenken, zusammen also 800.000 Euro. Großeltern haben je 200.000 Euro frei. Ein Sparplan mit 100 Euro im Monat schöpft davon in zehn Jahren 12.000 Euro aus.

Wichtiger ist die rechtliche Seite. Das Depot ist Vermögen des Kindes, die Eltern verwalten es nur. Mit dem 18. Geburtstag verfügt das Kind frei darüber, ob für das Studium, den Führerschein oder etwas, das den Eltern nicht gefällt. Eine Rückforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Behandeln Eltern das Depot trotzdem wie ihr eigenes Geld, etwa indem sie regelmäßig für sich selbst Beträge entnehmen, kann das Finanzamt das Depot ihnen zurechnen. Dann gelten die Freibeträge des Kindes nicht, und die Erträge landen in der Steuererklärung der Eltern. Wer die Kontrolle über das Geld behalten will, legt es eher auf den eigenen Namen an, zum Beispiel im Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage.

Familienversicherung und BAföG: Wo die Grenzen liegen

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei familienversichert, solange ihr Gesamteinkommen eine Grenze nicht überschreitet. 2026 liegt sie bei 565 Euro im Monat, 2027 nach dem Verordnungsentwurf bei 590 Euro. Kapitalerträge zählen zum Gesamteinkommen, wahrscheinlich aber erst nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro. Verbindlich sagt dir das deine Krankenkasse.

In Zahlen: 565 Euro mal zwölf Monate plus 1.000 Euro Pauschbetrag ergeben 7.780 Euro Erträge im Jahr, die ein Kind haben dürfte. Bei 3 Prozent Ausschüttung entspricht das einem Depotwert von rund 260.000 Euro. Für die allermeisten Kinderdepots ist die Grenze damit weit weg.

Beim BAföG zählt dagegen nicht der Ertrag, sondern das Vermögen. Anrechnungsfrei bleiben 15.000 Euro, solange die Person unter 30 ist, ab 30 sind es 45.000 Euro. Ein Kinderdepot, das zum Studienbeginn 25.000 Euro wert ist, mindert die Förderung also. Was bis 18 zusammenkommen kann, zeigt der Kinderdepot-Rechner.

Abgrenzung: Kinderzulage und Frühstart-Rente

Neben dem Kinderdepot gibt es ab 2027 die Kinderzulage, und die Frühstart-Rente soll dazukommen. Beide werden oft mit dem Kinderdepot verwechselt. Die Kinderzulage fließt ins Altersvorsorgedepot eines Elternteils: 100 Prozent des Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro je Kind und Jahr, voll ab 25 Euro Sparrate im Monat. Das Geld gehört den Eltern und ist bis zu deren Rente gebunden. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird die spätere Auszahlung.

Die geplante Frühstart-Rente zahlt der Staat dagegen in ein eigenes Vorsorgedepot des Kindes: 10 Euro im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, zusammen 1.440 Euro. Auch hier bleiben Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei, dafür ist das Geld bis zum Rentenalter gesperrt. Der Bundesrat hat dem Gesetz noch nicht zugestimmt.

Das Kinderdepot ist der flexible dritte Topf: keine Förderung, dafür eigene Freibeträge und freie Verfügung ab 18. Alle drei lassen sich nebeneinander führen. Details zur Zulage stehen unter Zulagen im Altersvorsorgedepot.

Häufige Fragen

Wie viel Kapitalerträge darf ein Kind steuerfrei haben?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben 1.000 Euro im Jahr steuerfrei. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung sind es 2026 bis zu 13.384 Euro. Dann zählen auch der Grundfreibetrag von 12.348 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro, sofern das Kind keine anderen Einkünfte hat.

Brauche ich für das Kinderdepot einen eigenen Freistellungsauftrag?

Ja. Der Freistellungsauftrag der Eltern gilt nicht für das Depot des Kindes. Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, den du mit einem Freistellungsauftrag auf seinen Namen bei der Bank hinterlegst. Beide Sorgeberechtigten unterschreiben.

Wo beantrage ich die NV-Bescheinigung und wie lange gilt sie?

Beim Finanzamt, das für euren Wohnsitz zuständig ist, auf Papier oder über ELSTER. Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre und wird bei der Bank eingereicht. Danach führt die Bank keine Abgeltungsteuer mehr ab, auch nicht über 1.000 Euro hinaus.

Darf ich das Geld aus dem Kinderdepot wieder herausnehmen?

Nur in Ausnahmefällen. Das Depot auf den Namen des Kindes ist Vermögen des Kindes, die Eltern verwalten es bis zur Volljährigkeit. Wer das Geld für eigene Zwecke abzieht, riskiert außerdem, dass das Finanzamt das Depot den Eltern zurechnet. Dann sind die Freibeträge des Kindes verloren.

Ab wann gefährdet ein Kinderdepot die Familienversicherung?

Wenn das Gesamteinkommen des Kindes 2026 regelmäßig über 565 Euro im Monat liegt, 2027 voraussichtlich über 590 Euro (Rechengrößenverordnung noch nicht beschlossen). Kapitalerträge zählen dabei wahrscheinlich erst nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro. Bei 3 Prozent Ausschüttung wird das erst ab einem Depotwert von rund 260.000 Euro relevant.

Zählt das Kinderdepot beim BAföG?

Ja, als Vermögen des Kindes. Beim BAföG bleiben 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei, solange die Person unter 30 ist. Liegt der Depotwert darüber, wird der übersteigende Teil auf die Förderung angerechnet.