Altersvorsorgedepot und Steuer: Sonderausgaben, steuerfreie Ansparphase, Besteuerung im Alter
Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen sind als Sonderausgaben abziehbar, Erträge wachsen ohne Abgeltungsteuer und Vorabpauschale, besteuert wird erst die Auszahlung mit dem persönlichen Satz. Hier steht, wie die Günstigerprüfung rechnet, was bei 45.000 und 70.000 Euro Einkommen herauskommt und was in die Steuererklärung gehört.
Die kurze Antwort
Drei Steuerregeln greifen ineinander. Erstens: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen sind Sonderausgaben, das Finanzamt erstattet die Differenz zu den Zulagen, wenn der Abzug mehr bringt. Zweitens: In der Ansparphase fallen keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Drittens: Die Auszahlung im Alter wird voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei 45.000 Euro Einkommen ohne Kinder sind das rund 232 Euro Steuervorteil im Jahr zusätzlich zur Zulage.
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Deine Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr und die darauf gezahlten Zulagen kannst du nach Paragraf 10a EStG als Sonderausgaben absetzen. Bei voller Grundzulage sind das 2.340 Euro, mit Kinderzulagen entsprechend mehr. Dieser Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen.
Das Finanzamt führt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch: Es berechnet, wie viel Steuer der Abzug spart, und vergleicht das mit den Zulagen. Ist die Steuerersparnis höher, bekommst du die Differenz mit dem Steuerbescheid erstattet. Ist sie niedriger, bleibt es bei den Zulagen, zurückzahlen musst du nie etwas.
Ein Rechenbeispiel ohne Kinder bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: Der Abzug von 2.340 Euro spart rund 772 Euro Einkommensteuer. Davon sind 540 Euro schon als Zulage geflossen, die restlichen rund 232 Euro erstattet das Finanzamt. Bei 70.000 Euro steigt die Ersparnis auf rund 974 Euro, der Zusatz auf rund 434 Euro.
Mit Kindern dreht sich das Bild. Bei zwei Kindern und 45.000 Euro liegen die Zulagen bei 1.140 Euro, der Abzug von 2.940 Euro spart aber nur rund 967 Euro Steuer. Die Zulagen sind höher, der Steuerabzug legt nichts mehr obendrauf. Das ist kein Nachteil, sondern bedeutet nur, dass die Förderung schon vollständig über die Zulagen kommt.
| Fall | Zulagen | Abzugsbetrag | Steuerersparnis durch Abzug | Zusätzliche Erstattung |
|---|---|---|---|---|
| 45.000 €, keine Kinder | 540 € | 2.340 € | rund 772 € | rund 232 € |
| 55.000 €, keine Kinder | 540 € | 2.340 € | rund 853 € | rund 313 € |
| 70.000 €, keine Kinder | 540 € | 2.340 € | rund 974 € | rund 434 € |
| 45.000 €, zwei Kinder | 1.140 € | 2.940 € | rund 967 € | 0 € |
Ansparphase: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale
Im normalen Depot zahlst du auf Ausschüttungen und Kursgewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, bei Aktienfonds nach einer Teilfreistellung von 30 Prozent. Auf thesaurierende Fonds erhebt das Finanzamt zusätzlich jedes Jahr die Vorabpauschale, eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne, auch wenn du nichts verkauft hast.
Im Altersvorsorgedepot entfällt beides. Erträge, Ausschüttungen und Kursgewinne bleiben bis zur Auszahlungsphase unversteuert und arbeiten in voller Höhe weiter. Über 30 Jahre ist dieser Zinseszins auf unversteuerte Erträge ein spürbarer Teil des Vorteils, zusätzlich zu Zulagen und Sonderausgabenabzug.
Daraus folgt eine praktische Vereinfachung: Ob ein ETF ausschüttet oder thesauriert, spielt im Altersvorsorgedepot keine Rolle. Auch der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro wird nicht angetastet und steht vollständig für dein freies Depot zur Verfügung. Mehr zur Auswahl unter ETFs im Altersvorsorgedepot.
Nachgelagerte Besteuerung im Alter
Die Kehrseite der steuerfreien Ansparphase ist die Besteuerung der Auszahlung. Rente oder Auszahlplan aus dem Altersvorsorgedepot gelten als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 5 EStG und werden voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Voll heißt: Beiträge, Zulagen und Erträge zusammen, weil die Beiträge vorher abgezogen und die Erträge nie besteuert wurden.
Das Prinzip lohnt sich, wenn dein Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute, und das ist bei den meisten der Fall. Wer im Erwerbsleben 35 Prozent Grenzsteuersatz hat und im Ruhestand 20 Prozent, hat die Beiträge zu 35 Prozent abgesetzt und versteuert die Auszahlung mit 20. Dazu kommen die Zulagen, die es im freien Depot nicht gibt.
Ungünstiger sieht es aus, wenn der Steuersatz im Alter hoch bleibt, etwa durch eine hohe Pension oder Mieteinnahmen. Dann schrumpft der Vorteil, verschwindet aber nicht, weil Zulagen und steuerfreier Zinseszins bleiben. Das Teilkapital von bis zu 30 Prozent zu Beginn wird im Auszahlungsjahr voll versteuert, mehr dazu unter Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot.
Was in die Steuererklärung gehört
Die Zulagen musst du nicht selbst beantragen, das übernimmt der Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle. Du musst ihm Änderungen melden, etwa ein neues Kind oder einen Wechsel des Familienstands. Den zusätzlichen Steuervorteil gibt es dagegen nur über die Einkommensteuererklärung.
Dort trägst du die Beiträge voraussichtlich wie bei Riester in die Anlage AV ein. Nach dem Riester-Verfahren übermittelt der Anbieter die Beitragsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung, du bestätigst sie in der Erklärung. Das Finanzamt rechnet die Günstigerprüfung dann von sich aus durch.
Für Selbstständige ist die Steuererklärung ohnehin Voraussetzung der Förderung, für Beamte ist voraussichtlich zusätzlich eine Einwilligung bei der Besoldungsstelle nötig. Mehr dazu auf den Seiten für Selbstständige und Beamte.
Beiträge über 1.800 Euro
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Einzahlen kannst du mehr, wahrscheinlich bis 6.840 Euro je Vertrag und Jahr. Der Anteil darüber bringt weder Zulage noch Sonderausgabenabzug und wächst in der Ansparphase trotzdem ohne Abgeltungsteuer.
Bei der Auszahlung wird dieser ungeförderte Anteil wahrscheinlich begünstigt besteuert, also nicht in voller Höhe, sondern nur mit den Erträgen. So war es schon bei Riester-Verträgen mit ungeförderten Beiträgen. Wie die Regel für das Altersvorsorgedepot im Detail aussieht, ist noch nicht gesichert.
Ob sich ungeförderte Beiträge im gebundenen Depot lohnen oder besser ins freie Depot gehören, hängt von deinem Bedarf an Flexibilität ab. Die Abwägung steht unter Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Häufige Fragen
Muss ich die Zulagen versteuern?
Nicht in der Ansparphase. Zulagen fließen steuerfrei ins Depot und wachsen dort ohne Abgeltungsteuer. Erst in der Auszahlungsphase wird das gesamte Guthaben, also Beiträge, Zulagen und Erträge, mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Wie viel Steuer spare ich mit dem Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom Einkommen und von den Zulagen ab. Ohne Kinder und bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bringt der Sonderausgabenabzug rund 232 Euro zusätzlich zur Grundzulage von 540 Euro, bei 70.000 Euro rund 434 Euro. Mit zwei Kindern sind die Zulagen bei 45.000 Euro schon höher als die Steuerersparnis, dann kommt nichts mehr obendrauf.
Zahle ich Abgeltungsteuer auf die Erträge?
Nein. In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, unabhängig davon, ob der ETF ausschüttet oder thesauriert. Auch den Sparerpauschbetrag brauchst du für das Altersvorsorgedepot nicht.
Wie wird das Depot im Alter besteuert?
Die Auszahlungen gelten als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 5 EStG und werden voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Weil der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, bleibt unterm Strich ein Vorteil.
Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt rechnet automatisch aus, ob der Sonderausgabenabzug mehr Steuer spart, als du an Zulagen bekommen hast. Nur wenn das der Fall ist, bekommst du die Differenz erstattet. Du musst dafür keinen Antrag stellen, aber die Beiträge in der Steuererklärung angeben.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Für die Zulagen nicht, die beantragt der Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle. Für den zusätzlichen Steuervorteil ja, denn den gibt es nur über die Einkommensteuererklärung. Dort gehören die Beiträge voraussichtlich wie bei Riester in die Anlage AV.
Was ist mit Beiträgen über 1.800 Euro im Jahr?
Sie sind nicht gefördert, bringen also weder Zulage noch Sonderausgabenabzug. Bei der Auszahlung wird dieser Anteil wahrscheinlich begünstigt besteuert, also nicht voll, sondern nur auf die Erträge. Wie genau, ist noch nicht gesichert.